Sie haben die Wahl: monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungsweise — per Lastschrift oder Überweisung.

Zu Ihrer Entlastung bieten wir Ihnen das Lastschriftverfahren an. Die Beiträge werden jeweils zum 15. eines Monats vom Konto abgebucht. Die Lastschrift erfolgt bei halbjährlicher Zahlung in den Monaten März und September, bei jährlicher Zahlung im Februar. Wenn Sie sich für diese Zahlungsweise entscheiden, bitten wir Sie, uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Weitere Informationen zur Einzugsermächtigung

Die Sterbekasse Sozialversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit der Teilnahme am Lastschriftverfahren. Auf Basis einer schriftlichen Einverständniserklärung werden Ihre Beiträge im vereinbarten Zahlungsrhythmus von Ihrem Konto abgebucht. Dieses Verfahren ist für Sie und die Sterbekasse vorteilhaft, da es das Zahlungs- und Buchungsverfahren vereinfacht.

Sie können zwischen monatlichem, halbjährlichem und jährlichem Lastschriftverfahren wählen. Die Abbuchungen erfolgen jeweils zum 15. eines Monats, beim halbjährlichen Lastschriftverfahren in den Monaten März und September, beim jährlichen Lastschriftverfahren im Monat Februar eines jeden Jahres.

Im unwahrscheinlichen Fall einer nicht korrekten Abbuchung können Sie ohne Angabe von Gründen bei Ihrer Bank der Lastschrift widersprechen. In diesem Fall storniert Ihre Bank die Kontobelastung valutagerecht, so dass Ihnen keine Zinsverluste entstehen.

Sollten Sie Zweifel an der Korrektheit einer Abbuchung haben, rufen Sie uns jedoch bitte zunächst an. Wir werden den Vorgang sofort prüfen und gegebenenfalls korrigieren.

Ebenso bitten wir Sie uns rechtzeitig (bis Ende des Vormonats) zu informieren, falls – aus welchen Gründen auch immer – die Beitragsabbuchung vom angegebenen Konto nicht möglich ist. Sie ersparen sich damit die von den Banken erhobenen Gebühren für den vergeblichen Abbuchungsversuch.

Ihre Einzugsermächtigung bitten wir schriftlich an uns einzureichen. Diese erfolgt durch die Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens in Form eine sogenannten "Mandats". Die Formulierungen hier sind zwingend vorgegeben und wir benötigen von Ihnen an Stelle der bisherigen Kontodaten IBAN und BIC. Sie finden diese auf Ihrem Kontoauszug.

Sofern Sie lieber selbst einzahlen, sichert ein Dauerauftrag die Regelmäßigkeit der Einzahlungen. Hierbei ist es hilfreich, wenn Sie die Beiträge immer während des aktuellen Zeitraums entrichten, also nicht früher oder später. Dies erleichtert uns die Beitragsüberwachung und sorgt auf diese Weise zum Nutzen aller Mitglieder für geringe Verwaltungskosten.

Als Überweisungstext geben Sie bitte Ihren Namen sowie Ihre Mitgliedsnummer an. Sollten Sie die Beiträge für mehrere Personen zahlen, genügt die Mitgliedsnummer des Einzahlers. Sie finden diese auch als Bezeichung Ihres Beitragskontos. Die Zuordnung zu den anderen Mitgliedern (zum Beispiel Ehegatte oder Kinder) erfolgt durch die Sterbekasse.

Unsere Bankverbindung lautet:
Sterbekasse Sozialversicherung
IBAN:     DE07 3015 0200 0001 0005 53
BIC:       WELADED1KSD
bei der Kreissparkasse Düsseldorf

Die Beschäftigten der Deutschen Rentenversicherung Rheinland oder des MDK Nordrhein können ihre Beiträge auch im Gehaltseinzugsverfahren entrichten.

Aufschläge für eine bestimmte Zahlungsweise oder eine bestimmten Zahlungsrhythmus erheben wir nicht!