Die Beiträge bei der Sterbekasse Sozialversicherung bleiben ein Leben lang unverändert bestehen und erhöhen sich nicht!

Die Beiträge der Sterbekasse Sozialversicherung richten sich nach Ihrem tatsächlichen Lebensalter zum Zeitpunkt des Beginns der Versicherung. Die Tarife werden von einem Versicherungsmathematiker berechnet und von unserer Aufsichtsbehörde genehmigt. Sie sind seit 01.01.2013 unverändert. Das maximale Eintrittsalter beträgt 65 Jahre.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 01.03.2011 entschieden, dass das Geschlecht die Versicherungsbeiträge nicht mehr beeinflussen darf (Unisex-Tarif). Seit dem 21.12.2012 bieten wir daher nur noch einheitliche, geschlechtsneutrale Beiträge für Männer und Frauen an.

Pro Versicherung besteht ein Anspruch auf Sterbegeld in Höhe von 500 €. Bei Abschluss einer Mehrfach-Versicherung vervielfachen sich Leistung und Beiträge entsprechend. Dieses Sterbegeld erhöht sich alle drei Jahre durch die Zuteilung eines Bonus. Die nächste Erhöhung erfolgt zum 01.01.2021 (Grundlage für die Berechnung sind alle am 31.12.2019 bestehenden Versicherungen).

Selbstverständlich stehen wir Ihnen in der Geschäftsstelle für eine ausführliche Beratung zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Anfrage!

 


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Allgemeine Beitragstabelle
gültig ab 01.01.2013