Einzugsermächtigung

Die Sterbekasse Sozialversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Auf Basis einer schriftlichen Einverständniserklärung werden Ihre Beiträge im vereinbarten Zahlungsrhythmus von Ihrem Konto abgebucht. Dieses Verfahren ist für Sie und die Sterbekasse vorteilhaft, da es das Zahlungs- und Buchungsverfahren vereinfacht.

Sie können zwischen monatlichem, vierteljährlichem, halbjährlichem und jährlichem Lastschriftverfahren wählen, sofern ein Mindestbetrag für die Abbuchung von 5 Euro erreicht wird. Die Abbuchungen erfolgen jeweils zum 15. eines Monats, beim vierteljährlichen Lastschriftverfahren im Januar, April, Juli und Oktober, beim halbjährlichen Lastschriftverfahren im März und September, beim jährlichen Lastschriftverfahren im Februar eines jeden Jahres.

Wir bitten Sie, uns rechtzeitig  zu informieren (bis Ende des Vormonats), falls – aus welchen Gründen auch immer – die Beitragsabbuchung vom angegebenen Konto nicht möglich ist. Sie ersparen sich damit die von den Banken erhobenen Gebühren für den vergeblichen Abbuchungsversuch.

Ihre Einzugsermächtigung bitten wir schriftlich einzureichen, seit der Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens in Form eine sogenannten "Mandats". Die Formulierungen hier sind zwingend vorgegeben und wir benötigen neben Ihrer Unterschrift die Angabe Ihrer IBAN und bei nichtdeutschen Banken auch Ihre BIC. Sie finden diese auf Ihrem Kontoauszug oder Ihrer Bankkarte.

Im unwahrscheinlichen Fall einer nicht korrekten Abbuchung können Sie ohne Angabe von Gründen bei Ihrer Bank der Lastschrift widersprechen. In diesem Fall storniert Ihre Bank die Kontobelastung valutagerecht, so dass Ihnen keine Zinsverluste entstehen.

Sollten Sie Zweifel an der Korrektheit einer Abbuchung haben, rufen Sie uns jedoch bitte zunächst an. Wir werden den Vorgang sofort prüfen und gegebenenfalls korrigieren.

 


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