Wissenswertes über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Sterbekasse Sozialversicherung

Als Versicherungsverein, der ausschließlich seinen Mitgliedern gehört, bewegen wir uns in einem rechtlich geregelten Rahmen:

  • Kleinerer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

    Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist eine besondere Rechtsform für Versicherer, bei der die Versicherungsnehmer Mitglieder eines Vereins sind. Ohne fremde Eigentümer, die Ansprüche auf die erzielten Gewinne erheben, verbleiben die Überschüsse in der Sterbekasse und kommen ausschließlich den Mitgliedern zugute.

    Der VVaG richtet sich nach den Bedürfnissen seiner Mitglieder. So entscheidet die Mitgliederversammlung als oberstes Organ zum Beispiel über die Anhebung von Altersgrenzen oder die Öffnung für neue Personenkreise.

    Die Bezeichnung "Kleinerer" VVaG richtet sich danach, ob der Verein auf einen bestimmten Personenkreis, ein bestimmtes Gebiet oder eine bestimmte Sache beschränkt ist (§ 210 Versicherungsaufsichtsgesetz). Die Sterbekasse Sozialversicherung beschränkt sich auf die Sterbegeldversicherung, jedoch nicht auf einen bestimmten Personenkreis und ist bundesweit tätig.

    Aufgrund dieser Spezialisierung und unserer Erfahrung können wir mit den Kapitalanlagen flexibel auf Bewegungen am Markt reagieren.

    Unsere Sterbekasse hat keine Versicherungsvertreter. Kooperationen mit Bestattern oder anderen Dienstleistern sind von unseren Mitgliedern bislang nicht gewünscht. Gerne beraten wir Sie, werden Ihnen aber nicht die Freiheit der Entscheidung nehmen. Sie profitieren so von jahrzehntelanger Erfahrung der Sterbekasse Sozialversicherung und vertrauen sich jemandem an, der Ihre Bedürfnisse wahrnimmt und Ihre Wünsche achtet.

  • Die Mitgliederversammlung

    Die Mitgliederversammlung der Sterbekasse Sozialversicherung findet jedes Jahr bis Ende August statt. Wir laden auf unserer Homepage dazu ein. Sofern Sie eine persönliche Einladung per Post wünschen, geben Sie uns bitte Bescheid. Wir werden Sie rechtzeitig informieren.

    Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind unter anderem

    • Beschlussfassung über Satzungsänderungen
    • Entgegennahme des Lageberichts
    • Genehmigung des Jahresabschlusses
    • Entlastung des Vorstandes
    • Beschlussfassung über die Verwendung von Überschüssen
    • Wahl der Kassenprüfer - Festlegung des Verwaltungskostensatzes

    Die vollständigen Befugnisse der Mitgliederversammlung sind in der Satzung der Sterbekasse Sozialversicherung geregelt.

    Die Mitgliederversammlung bestellt auch den Vorstand der Sterbekasse. Dieser besteht zurzeit aus 4 Mitgliedern und ist für die Leitung der Sterbekasse verantwortlich. Hierzu gehört auch die Entscheidung über die Kapitalanlagen. Der Vorstand stellt den Geschäftsführer beziehungsweise weiteres Personal für die Verwaltung der Sterbekasse ein.

    Die Geschäftsführung ist für das Tagesgeschäft der Sterbekasse mit den großen Bereichen Mitgliederbetreuung, Leistungsauszahlung und Beitragsüberwachung verantwortlich.

    Für all Ihre Anliegen stehen Ihnen die Geschäftsführerin Barbara Hamacher sowie die Sachbearbeiterinnen Isabella Margies und Anja Rüdiger zur Verfügung.

  • Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    Die BaFin ist eine selbständige Bundesanstalt und beaufsichtigt und kontrolliert alle Bereiche des Finanzwesens in Deutschland. Sie hat ihren Sitz in Bonn. Ihre Aufgabe ist die Aufsicht über Banken, Versicherungen und den Wertpapierhandel in Deutschland. Ohne die Zustimmung der BaFin dürfen Versicherer in Deutschland keine Geschäftstätigkeit aufnehmen bzw. aufrechterhalten. Die Sterbekasse Sozialversicherung hat – wie auch die großen Versicherer – umfangreiche Meldepflichten gegenüber der BaFin. Sie ermöglichen der BaFin festzustellen, ob die Einnahmen im Sinne der Versicherten wirtschaftlich und sicher angelegt und verwendet werden.

    Die Sterbekasse Sozialversicherung wird bei der BaFin unter der Registernummer 3152 geführt.

    Wir tun alles, damit Sie mit unserem Service und unseren Leistungen vollkommen zufrieden sind. Sollte dies wider Erwarten einmal nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte sofort an uns. Wir sind sicher, dass sich eventuelle Missverständnisse schnell klären lassen.

    Sollte eine Klärung dennoch nicht zu Ihrer Zufriedenheit möglich sein, können Sie sich an unsere Aufsichtsbehörde wenden. Die BaFin ist erreichbar unter: Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn Verbrauchertelefon: 0228 / 299 70 299 (an allen Arbeitstagen von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)

    Die BaFin ist jedoch keine Schiedsstelle und kann Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Dies obliegt den Gerichten. Gutachten zu allgemeinen Rechtsfragen werden von der BaFin nicht erstellt.

    Die Sterbekasse Sozialversicherung hat noch nie eine Rüge durch die Aufsichtsbehörde erhalten. Alle Anliegen unserer Mitglieder fanden Berücksichtigung und alle Ansprüche konnten nach den geltenden Bestimmungen schnellstmöglich erfüllt werden. Wir sind sicher, dass dies auch so bleibt.